Zitat:
Zitat von Pfirsichpopo
heckscheibenwischer sind in deutschland keine pflicht ....wenn welche verbaut sind müssen die wischer auch gehen ...aber wenn das auto die serie hatte ,und diese abmontiert worden sind ist das egal ..und es interessiert den tüvnicht
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Stimmt eben nicht.
Das Auto ist nur in der Form, wie es in Deutschland vom KBA geprüft und zugelassen wurde, zu führen. Dazu gehört auch ein serienmäßiger Heckscheibenwischer.
Beim Entfernen desselbigen ist die Betriebserlaubnis genau genommen erloschen. Um konform zu gehen müsstest du ihn vom TÜV austragen lassen.
Fragt mal nen Tüvler oder gleich nen Verkehrsrechts-Anwalt.
Ich betone nochmal: Ich will hier keinen Wind machen, nur sollte sich der rechtlichen Umstände jeder im Klaren sein.