Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.02.2008, 15:14   #53
Pfirsichpopo
Neuer Benutzer
 
Benutzerbild von Pfirsichpopo
 
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Kamen
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von 321 Beitrag anzeigen
Stimmt eben nicht.
Das Auto ist nur in der Form, wie es in Deutschland vom KBA geprüft und zugelassen wurde, zu führen. Dazu gehört auch ein serienmäßiger Heckscheibenwischer.
Beim Entfernen desselbigen ist die Betriebserlaubnis genau genommen erloschen. Um konform zu gehen müsstest du ihn vom TÜV austragen lassen.

Fragt mal nen Tüvler oder gleich nen Verkehrsrechts-Anwalt.

Ich betone nochmal: Ich will hier keinen Wind machen, nur sollte sich der rechtlichen Umstände jeder im Klaren sein.
ich war schon 3485774635 mal beim tüv mit meinem auto ...ich habe den tüver mal gefragt wie es denn ausschaut mit dem heckwischer ....und er meinte es ist keine pflicht in deutschland muss also auch nicht vorhanden sein ...wenn er aber vorhanden ist muss er funzen
__________________
Pfirsichpopo ist offline   Mit Zitat antworten