heute die antwort vom TÜV:
Guten Tag,
zum Thema Tagfahrleuchten folgendes:
Prüfzeichen auf dem Glas (Streuscheibe) RL im Kreis E... Länderkennzahl und unter dem Kreis eine fortlaufende Genehmigungsnummer z.B. 001015.
Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.
Über Einbaumaße liegen uns keine Kataloge vor.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.Ing.(TU) Hans-Ulrich Höhn
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Niederlassungsleiter
Tel.: 0351/4202219
Fax.:0351/4202247
Handy:0160/3602606
mailto:h.-ulrich.hoehn@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de
dann hab ich noch mal weitergesucht und das gefunden:
Das E-Prüfzeichen ist ein großes "E" im Kreis oder ein kleines "e" im Rechteck, gefolgt von der Länderkennzahl des Landes, in dem die Prüfung gemacht wurde (also nicht unbedingt des Herstellungslandes, das kann auch ausserhalb Europas liegen). In der Nähe dieses Prüfzeichens steht noch eine längere Nummer, die die jeweilige Norm angibt.
"...
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
...."
Länderkennzahlen:
1 = Deutschland
2 = Frankreich
3 = Italien
4 = Niederlande
5 = Schweden
6 = Belgien
7 = Ungarn
8 = Tschechoslowakei
9 = Spanien
10 = Jugoslawien
11 = Großbritannien
12 = Österreich
13 = Luxemburg
14 = Schweiz
15 = nicht vergeben
16 = Norwegen
17 = Finnland
18 = Dänemark
19 = Rumänien
20 = Polen
21 = Portugal
22 = GUS
23 = Griechenland
24 = Irland
25 = Kroatien
26 = Slowenien
nun hab ich noch ne frage zur tüv-ansage. da stand folgendes:
Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.
sind begrenzungsleuchten die standlichter??? ich dachte bis jetzt ich darf nur tfl vorne automatisch bei "zündung an" anschalten aber die standlichter müssen aus bleiben. nun klingt es so als könnte ich die sache auch so anschließen das ich das
standlicht anschalte... tfl gehen mit an.
abblendlicht anschalte... tfl gehen aus?
das ganze läuft nicht automatisch über die sache mit zündung an. somit hab ich auch die option alles dunkel zu lassen auch wenn der motor läuft.
hab ich das so richtig interpretiert???
danke der falk alias tiefi