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Alt 08.04.2008, 17:57   #12
blunt
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Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
Hey Cali


Zu deinen fragen:

1) Nein, muß man nicht sehen können, das kann sehr schnell gehen vom zustand "leicht angerostet" zum "abgerissen" ist der grad sehr schmal, vermutlich hättest du gesagt wenn er gleich den ganze Auspuff hätte tauschen lassen dass das vermutlich nicht notwendig ist.

Sei bloss froh dass du einen Daihatsu hast, weil bei Premium Marken wie Audi BMW usw. hast du DANN auch noch den KAT zu tauschen somit kostet dich DORT ein Auspufftausch locker 1000,- Euro, der fairnesshalber sei aber auch gesagt dass diese Auspuffe zumindest 5 Jahre locker halten, aber trotzdem

2) Natürlich kann auch ATU dir den Auspuff tauschen, Marken wie Bosal und Walker stehen bereit, ob deren Auspuffe allerdings wirklich billiger sind würde ich VORHER abklären, beim YRV 1.3 ist es so dass ein Walker Auspuff MEHR kostet als der Original Auspuff von Daihatsu, also frag VORHER nach.

@Blunt unqualifizierte Meldungen so wie die von dir gegebenen kannst du dir bitte in Zukunft sparen, NIEMAND haftet dafür wenn der Auspuff abrostet, auch wenn der Wagen ein paar tage vorher in der Werkstatt war nicht.

Und einen wildes herumschlagen und beissen alla "die ganze Welt ist böse und alle wollen mich nur finanziell ausnehmen" ist hier echt nicht angebracht! Spar dir bitte ähnliche Aussagen in der Zukunft, damit hilfst du ECHT niemanden und machst nur schlechte Laune......
DOOOCH !!! Hätte er sehen müssen, das ist ja der Unterschied zwischen einer Fachwerkstatt und einem Privat Schrauber !!!

Bei uns in Stuttgart im Betrieb müssen wir bei einer Inspektion alle Schäden, egal ob Sicherheits Relevant oder nicht - Genaustens Auflisten !!!

Das ist ja wohl auch der Sinn einer Inspektion !

Und wenn Verrostungen vorhanden sind, die in nächster Zeit, oder erst in ein Paar Jahren zu einem Schaden führen könnten - Müssen wir den Besitzer darüber aufklären !

Lernt man übrigens auch in der Berufsschule - Fachbereich KFZ - Kundenbetreung !!!

Das ist die Pflicht der "Fachwerkstatt" auf mögliche Mängel hinzuweisen - Und wenn die Werkstatt das nicht tut, nennt man das Grobfahrlässiges Handeln - Das heißt die Schadensersatzklage zu gewinnen ist ihn so gut wie sicher !
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