Für eine Eintragung braucht man ja einen Prüfstandslauf fürs Mustergutachten. Ohne Abnahme und Eintragung ist das illegal. Die Folge: Das Auto verliert die Zulassung. Da würde dann nur noch das elfte Gebot helfen: Du sollst dich nicht erwischen lassen. ;-)
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Ich habe alle Menschen gern. Die einen beim Kommen, die andern beim Gehen.
Jochen
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