22.05.2008, 17:54
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#48
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Admin
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Zitat:
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
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Das steht drunter, bzw. sagt nichts anderes aus, als das was Mannheimer schon geschrieben hat, wenn man das alles einbaut bekommt mans eingetragen, viel Spass 
Manu
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