Hier die Entsprechende Regel aus der schweizerischen VRV Verkehrsregelnverordnung: Es handelt sich um Art. 31 VRV.
[quote:]Verwendung der Lichter bei Motorfahrzeugen
(Art. 41 SVG)
1 Abgestellte Motorfahrzeuge müssen mit den Stand- und Schlusslichtern beleuchtet
sein. Motorfahrzeuge ohne Standlicht, ausser einspurige Fahrzeuge, dürfen auf der
Fahrbahn nur abgestellt werden, wo sie genügend beleuchtet ist. Bei mehrspurigen
Motorfahrzeugen (ohne Anhänger) von höchstens 6,00 m Länge und 2,00 m Breite
genügt innerorts das Parklicht auf der Seite des Verkehrs.
1 Beim Fahren sind zu verwenden:
a. die Fern- oder Abblendlichter; in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit
auf die Fernlichter verzichtet;
b. bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen die Nebel- oder Abblendlichter,
auch tagsüber.
3 Die Fernlichter sind auf Abblendlichter umzuschalten:
a. rechtzeitig, jedoch wenigstens 200 m vor dem Kreuzen mit einem andern
Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn;
b. sofort, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugführer durch Ein- und Ausschalten
der eigenen Fernlichter darum ersucht;
c. beim Hintereinanderfahren und beim Rückwärtsfahren.
4 Bei längeren verkehrsbedingten Haltern namentlich vor Bahnübergängen, ist auf
Standlicht umzuschalten.
5 Die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter sollen bei Motorfahrzeugen auch tagsüber
eingeschaltet sein.[/quote]
Diese Betimmung stützt sich auf Art 41 SVG (Strassenverkehrsgesetz):
[quote:]Art. 41
Fahrzeugbeleuchtung
1 Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es erfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein. Der Bundesrat kann für bestimmte Fälle Rückstrahler an Stelle von Lichtern gestatten.
2 Fahrzeuge, die auf Parkplätzen oder im Bereich genügender Strassenbeleuchtung stehen, müssen nicht beleuchtet sein.
3 Die Fahrzeuge dürfen nach vorn keine roten und nach hinten keine weissen Lichter oder Rückstrahler tragen. Der Bundesrat kann Ausnahmen gestatten.
4 Die Beleuchtung ist so zu handhaben, dass niemand unnötig geblendet wird.[/quote]
Ich kann da nirgends ein Verbot herauslesen, an der Ampel oder wenn das Fahrzeug sonst steht, auf Standlicht zu gehen. Eher im Gegenteil.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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