5,5x13 Zoll sagt nichts aus - wo das Rad schließlich genau im Radkasten steht bestimmt die Einpresstiefe der Felgen.
Damit dir der Prüfer glaubt, dass 175/50 R13 auf den L7 passt, bräuchtest du das Gutachten einer Felge, auf der diese Größe für den L7 eingetragen ist. Jetzt kann dir der Prüfer glauben, dass die Reifen passen (muss er aber nicht).
Dann brauchst du natürlich das Gutachten der Felgen, das sollte der Nachweis sein, dass die Felgen am L7 erlaubt sind und die Tragfähigkeit etc. passen.
Schließlich fährst du zum TÜV und hoffst, dass er dir die Räder mit einer Einzelabnahme einträgt.
Wenn du Pech hast, glaubt er dir nicht, dass der Abrollumfang der Reifen passt und verlangt eine Überprüfung der Tachoabweichung. Ist diese in Ordnung entscheidet noch die Freigängigkeit der Räder ob eine Eintragung erfolgen kann.
Falls nicht sind Änderungen an der Karosserie notwendig.
Mfg Flo
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