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Alt 04.06.2008, 07:13   #3
lemon
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Baujahr 11/2005 bedeutet, daß die 2jährige gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist. Die verlängerte Garantie ist an die Wartung gebunden. Du hättest also beim Kauf in 12/2006 die erste Jahresinspektion machen müssen.Trotzdem würde ich mich bei einem Rechtsanwalt informieren, dann weißt du es ganz genau.
Übrigens gehört die Wartung/Prüfung der Klimaanlage nicht zum Umfang der Jahresinspektion. Also wäre der Fehler auch nicht früher aufgefallen.
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Gruß Lemon
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