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Alt 14.06.2008, 21:38   #12
Materianus
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Ja diese Regelung mit der Zulassung auf den Besitzer mit Schwerbehindertenausweis findest du bei jedem Hersteller oder Importeur.

Hat auch etwas mit der steuerlichen Regelung zutun.

Ich verstehe aber nicht warum dein Händler Dir den Nachlas nicht gewähren will, denn letzlich bekommt der Händler den zusätzlichen Aufsatzrabatt von Daihatsu erstattet durch Nachweis entsprechender Unterlagen. Diesem Fall Kopie des Ausweisses.
Greetings

Edgar


Zitat:
Zitat von newdvsion Beitrag anzeigen
Hallo,
ich binn neu hier und überlege, mir einen Cuore Top anzuschaffen und der ortsansässige Händler würde mir keinen Nachlass einräumen. Lediglich mit den Überführungskosten würde er mir entgegenkommen.

Nun aber zum Thema:
Mein Schwiegervater hat eine Schwerbehinderung mit über 50%, d.h. wenn er den Wagen kaufen würde, käme er in den Genuss des Sondernachlasses.
Bei Skoda z.B. ist es so, dass bei Kauf per Schwerbehindertennachlass das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen werden muss (6 Monate lang!). Das wollen wir natürlich nicht. Ist eine solche Regelung bei Daihatsu ebenfalls in Kraft? Oder ist es Daihatsu egal, auf wen der Wagen dann zugelassen wird?

Vielen dank für die Hilfe!

Geändert von Materianus (14.06.2008 um 21:40 Uhr)
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