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Alt 15.06.2008, 09:22   #13
Euro4
Gast
 
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Hallo zusammen,

ich glaube nicht das der Wagen auf den Ausweisinhaber zugelassen werden sein muß. Es wird auch von "Personen die in die Pflege und Betreuung eines Behinderteneingebunden sind" gesprochen. Wer das erfüllt, bekommt auch den Rabatt. Die Formulare bei www.mobil-sein.eu sehen das auch so vor.

Folgende Info habe ich von www.mobil-sein.eu erhalten:

[...
Sie selbst müssen sich nicht um die Beantragung des Sonderrabatts kümmern; Sie gehen einfach zum Daihatsu-Händler Ihrer Wahl und bitten diesen, den Sonderrabatt bei uns zu beantragen. Daihatsu hat alle Händler informiert, dass der Rabatt für Menschen mit Behinderung ab 50 % zu gewähren ist, ebenso für Personen, die in die Pflege und Betreuung eines Behinderten eingebunden sind.
Der Händler benötigt von Ihnen lediglich die Kopie Ihres Behindertenausweises.

Falls Ihr Händler nicht Bescheid wissen sollte, sagen Sie ihm, er soll uns einfach anrufen - wir werden ihm alle seine Fragen beantworten.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Berlin MSG-mobil-sein GmbH Kurfürstendamm 125a
D-10711 Berlin
...]
Telefon: +49 30 - 885 85 214
Telefax: +49 30 - 885 85 246
Email: info@mobil-sein.eu
www.mobil-sein.eu
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