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Alt 18.06.2008, 20:52   #5
Rotzi
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mir ist aus meinem Bekanntenkreis ein Fall bekannt.
Der Verwender eines Fotos(OHNE Genemigung des Eigentümers) mußte an das "OPFER" 1000 € zahlen.
Im "gehobenen" Bereichen z.B. goße Marken sind Beträge von über 10 000 € die Regel.
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Geändert von Rotzi (18.06.2008 um 20:55 Uhr)
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