Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und Dummheit schon gar nicht. Inzwischen sollte es sich auch bis zu dem letzten bildzeitungslesenden Internetdau herumgesprochen haben, dass es ein Urheberschutzgesetz mit entsprechenden Folgen auch für Privatpersonen gibt.
Fairnesshalber würde ich den Typen per Email auf seinen Fehler hinweisen. Reagiert er darauf nicht innerhalb 24 Stunden-> direkt zu einem Anwalt, der sich mit dem Urheberschutzgesetz auskennt. Skrupel sind hier fehl am Platz.
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Kann man so oder so sehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist richtig. Aber 1000,- € nur für ein Bild ist absolut daneben!

Und die Anwälte verdienen sich dumm und dämmlich.
50,- € sind angebracht bei so was (Ersttäter), wenn er es nicht rausnimmt.
Schöne Grüße,
Gerald