Nein die haben das Knöllchen und den Zahlschein bzw. Überweisungsträger direkt an den Schweibenwischer geklemmt.
Und da ja auch das Kennzeichen falsch war, haben wir auch nie dazu Post bekommen *g* Brauchten also auch kein Einspruch dagegen einlegen.
Schöne Grüße
Thomas
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