Achso logisch, ein Werkstatthandbuch fällt ja unter "die normalerweise kostenpflichtig erworben werden müssen"...

Hätt ich auch gleich drauf kommen können. Dann will ich nichts gesagt haben.
NACHTRAG:
*grübel*... eins interessiert mich noch: Wäre das Handbuch aber vom Herausgeber auf seiner Homepage zum allgemeinen Download zur Verfügung gestellt worden (machen ja Elektronikhersteller z. B. oft mit Bedienungsanleitungen so), hätte man es verlinken dürfen, oder? Das wäre dann zwar auch copyrightgeschütztes, evtl. lizensiertes und durch den Kauf des zugehörigen Produktes kostenpflichtig zu erwerbendes Material, aber nachdem es online frei verfügbar wäre...?
Das war nämlich zuerst mein Hintergedanke, da ich es aus einem Elektronikbastelforum kenne, dass bei Erklärungen oft die Produktanleitungen dazu verlinkt werden.