Da gibt es aber Gesetze gegen.
Die Änderung muß unfallauslösend gewesen sein, bzw damit im Zusammenhang stehen.
Trotz allem kann die Versicherung IMHO aber eine Strafzahlung verlangen.
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Und wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.
Hoffen schnell Glück zu haben (dabei kann man schnell Pech haben)!
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