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Alt 29.08.2008, 02:37   #35
Auchter
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Standard Felgen Copen

Hallo, seit Monaten immer wieder das gleiche, und immer wieder Angaben, die
nicht stimmen ! Nicht alle Zubehörfelgen haben eine ET von 38mm, und die Serienfelge erst recht nicht. Wir haben z.B. ET 38 bis 44 in unseren TÜV-Tests gefahren, die zu Teilegutachten geführt haben und haben auch schon mal mit ET30 "gespielt", auch mit Spurverbreiterungen von 15mm/Rad, die z.B. zugelassen worden sind.

Auch zu den Umbauarbeiten immer wieder das gleiche Märchen über Freigängigkeiten etc. Bei der 6,5X15 oder auch 6,5X16 muss hinten mächtig nachgearbeitet werden, müssen Federwegbegrenzer rein und vorne geht es gar nicht ohne Rausziehen der Kotflügel oder zusätzliche Abdeckungen. Das geht schon mit der Reifengrösse 175/50R15 los !

Auch wenn ein TÜV-Prüfer, um seinen Umsatz zu steigern, solche Sachen einträgt, sollte man immer zwei Punkte berücksichtigen:
1) wenn sich die Eintragung als im Sinne der STVZO als unzulässig herausstellt, kann sie verworfen werden
2) in unzähligen Tests haben wir immer wieder feststellen müssen, dass ab einer 6,5X15 oder 16 und dem 195/45R15, bzw. 195/40R16 bei einer ET zwischen 38 und 44 ( ! ) mm bei extremer Fahrweise die Räder hinten ohne starke Nacharbeit MMER streifen und im Extremfall kaputt geschnitten werden ! So ein Extremfall - habe ich übrigens auch schon mal geschrieben - passiert schon bei zwei Personen und Vollgas auf unzähligen Autobahnstücken, wo z.B. Fahrbahnansätze oder auch ganz einfach etwas erhöhte Bodenwellen auftreten. Und der Unterschied zwischen 195/40 und 185/45 ist maximal 3-4mm/Seite. Und den Dunlop z.B. gibt es gar nicht in der 18545R15er-Version.

Und die kaputten Reifren bezahlt dann weder der Reifenhändler noch der Mann vom TÜV, die Pflicht zur erforderlichen - in allen Situationen ausreichenden - Nacharbeit liegt letztendlich immer beim Halter. Es sei denn, er kann nachweisen, den Auftrag zur Nacharbeit unter ALLEN Situationen erteilt zu haben.

Grüsse von einem, der seit 25 Jahren TÜV-Gutachten macht.
Udo Auchter

So haben wir bereits mehrmals festgestellt, dass der Stossstangenhalter im Radhaus hinten u.U. komplett entfernt werden muss, um ein Anlaufen zu vermeiden, ein Problem nicht nur der Stossstangenbefestigung sondern auch des Rostschutzes. Und um den sollte man sich wirklich kümmern, denn immer mehr Infos zu an- bis durchgerosteten Radläufen nach knapp drei Jahren
rein.
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