Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.09.2008, 19:55   #2
Ohmann
Vielposter
 
Benutzerbild von Ohmann
 
Registriert seit: 31.08.2005
Ort: Unterfranken
Alter: 58
Beiträge: 2.202
Standard

Hallo Martin,

da würd ich gar nix dran machen!

Ich würde dem Händler das Autole auf den Hof stellen mit der Aufforderung, seinen Werkvertrag (der da lautete, die Lenkradstellung zu richten) richtig zu erfüllen; wenn Du da dran rumfrickelst, geht Dir dieser Anspruch mit Juchuu flöten, evtl. geht es da sogar an die Garantie!

Finger weg von solchen Geschichten!
__________________
Curt





Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!
Ohmann ist offline   Mit Zitat antworten