"Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebnserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach §19 Abs 3 StVZO einem anerkannten Sachverständigen / Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen umrüstung schriftlich bestätigt hat."
Ergo: Ja, du musst damit auch zum TÜV. Aber auch wenn bei vielen bei dem Begriff TÜV sämtliche Alarmglocken angehen, 1. ist die Abnahme nicht sonderlich teuer (ich meine 28€ +/-) und 2. frisst dich dabei auch niemand auf.
Gruß Martin
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