Zitat:
Zitat von Materianus
Ich glaube nicht, dass sich ein Richter der Meinung anschließt, dass die Umbauten einen "Wertsteigerung" darstellt. Mittlerweile sind Richter auch so technisch bewandert, dass sie feststellen können, dass derartige Veränderungen nicht mehr dem serienmässigen Zustand entsprechen.
Auch wenn alles Sach- und Fachgerecht umgebaut wurde und auch der TÜV oder eine andere Prüforganisation den Umbau nach Herstellerangaben attestiert hat, kann ein Hersteller die Gewährleistung versagen. Das Fahrzeug enstspricht nicht mehr den technischen Vorgaben der Entwicklung des Herstellers, für die er auch einsteht.
Der Händler setzt nur das um was DD in seinen Richtlinien festlegt. Wobei hier noch ein weiterer Umstand zum Tragen kommt, dass DD nur "Importeur" ist. Letztendlich entscheidet Daihatsu Japan über die Gewährleistung.
Greetings
Edgar
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Danke erst einmal für die vielen Tips.
Im übrigen ist laut Deutschem recht der Importeur auch der Hersteller. Dies ist seit noch nicht allzulanger Zeit der Fall. Mich trifft dies selbst, da ich auch Waren Importiere. Auf jedem meiner Importierten Modelle muß auch klar meine Firma gekennzeichnet sein (Typenschild o.ä.). Und für Schäden muß ich voll Haften da ich ja Hersteller bin obwohl ich nur Importiert habe. Und das zählt auch für Daihatsu Deutschland.
Morgen ist ja nun Montag und ich hoffe auf ein positives Feedback von meinem Daihatsu Händler zwecks der Mängelbeseitigung.