Nönö, absolut dagegen!
Bei Diebstahl kann es natürlich Probleme geben, aber was hat das mit dem Unfallschutz zu tun?! Durch das Entfernen der Wegfahrsperre erlischt nicht die Betriebserlaubnis und selbst wenn sie erlöschen würde, müsste ein Zusammenhang zwischen Unfall und dem Grund des Erlöschen bestehen.
Wir leben hier in einem Rechtsstaat, sooo willkürlich darf die Versicherung auch nicht urteilen