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Alt 10.01.2009, 12:17   #2
bigmcmurph
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Du kannst das Auto theoretisch mit den alten Kennzeichen fahren.
Aber dabei ist wichtig, dass die alten kennzeichen nicht entwertet wurden, dh das Auto muss
noch angemeldet sein. Ob das der Verkäufer mit macht liegt in dessen Ermessen, denn solange
läuft das Auto auch auf die Versicherung bei der es verischert wurde.

Mit entwerteten Kennzeichen darfst du nur noch von der Zulassungsstelle auf direktem Weg
bis zur Werkstatt fahren (allerdings auch nicht von der Zulassungsstelle in Köln nach Düsseldorf).

Rote Nummernschilder bekommst du nur von einem freundlichen Händler,
an Privat gibt es das nicht von der Zulassungsstelle.
Wenn du keinen Händler an der Hand hast, müsstest du dir dafür Überführungskennzeichen bzw.
Kurzzeitkennzeichen holen. Die sind dann ne Woche oder so gültig. Welche Versicherung du da
brauchst weiß ich aber auch nicht sicher. Ich vermute jedoch, dass du ne Deckungskarte von deiner
Versicherung haben müsstest (da wird im Moment auch auf ein digitales System umgestellt, so dass
die Deckungskarte wegfällt, aber das gibt es noch nicht überall).

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"

Geändert von bigmcmurph (10.01.2009 um 12:20 Uhr)
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