neue KFZ-Steuer, Bestandsfahrzeuge
Hai,
nachdem wärend der "Schwangerschaft" der KFZ-Steuerreform mehrfach der Wille geäußert wurde, für Bestandsfahrzeuge die Wahlfreiheit zwischen alter und neuer Steuer zu gewähren, wurde jetzt ein Stichtag gesetzt: der 05.11.2008.
Das heißt, daß alle davor zugelassenen PKW nur nach der alten Steuer besteuert werden und nicht (vorzeitig) nach der neuen besteuert werden können. (beim neuen Cuore sind das weiterhin 66 € statt 20 €)
Zu diesem Wortbruch habe ich ein dreiseitiges Schreiben an verschiedenen Institutionen geschickt, das vielleicht auch den einen oder anderen in dieser Runde interressieren könnte.
Gruß, Martin P.
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