Ja die Idee ist gut.... nur ich finde, dass unabhängig vom Alter des Fahrzeuges, jeder entscheiden dürfe, der eine Steuerbegünstigung sieht.
Wenn ein L251 es schon 2003 geschafft hat, die 120g-Grenze zu unterstreiten, warum darf er aber erst eine Steuerbegünstigung erhalten, wenn er Ende 2007 bzw. ab Juli 2009 (L276) zugelassen wird???
Schei** Gesetze
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