Also in der StVZO habe ich jetzt auch nichts gefunden bezüglich einer maximalen Höhe, aber hier mal ein
Link vom TüV, bei dem es um Tieferlegung geht, und da steht unter Sonstiges:
"Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen."
Bis dann,
Alex