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Alt 17.02.2009, 14:19   #3
urlauber51
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Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
Die Anhängelast richtet sich nach dem Eigengewicht des Fahrzeuges, die Anhängelast darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Ein "normaler" YRV 1.3 Handschaltung hat ein Eigengewicht zwischen 950 und 980KG je nach Ausstattung, das mußt du aus deinen Fahrzeugpapieren ermitteln....
Das kann ich so nicht stehen lassen!
Unser Avensis z.B. hat Leergewicht 1350kg und darf völlig legal 1500kg an den Haken nehmen (mit unserer abnehmbaren AHK 1400kg)

Allerdings darf man das nur ausreizen, wenn man den "alten" Klasse 3 Führerschein oder nen "neuen" BE (Auto+Anhänger) hat.
Mit meinem B-Führerschein darf aber das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf 3500kg nicht überschreiten sofern das zul. Gesamtgewicht des Anhängers 750kg nicht übersteigt.

Aufgrund des Alters könnte Jan gerade noch den Klasse 3 Führerschein haben, dann darf nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers (unabhängig des zul. Gesamtgewichts) die eingetragene Anhängelast des YRV nicht überschreiten.
Damit dürften die 2400kg zul. Gesamtmasse des Gespanns stimmen.

Gruß Martin
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