Meine Frage zielte nicht auf Führerscheinfragen ab (Hab CE das ist mir eh egal) sondern ob der Hersteller das Zuggesamtgewicht beschränkt hat. Als Beispiel schaut mal
hier beim Dacia Logan.
Unter der Rubrik Motor ist das Leergewicht (nach Din schlagmichtot mit 75kg Fahrer, 7 kg Gepäck und zu 90% gefülltem Tank), die Anhängelast (1300 kg) und das Fahrzeuggesamtgewicht. Macht rechnerisch gute 3t. Allerdings wird es auf das Zuggesamtgewicht von 2700 kg (Diesel) beschränkt. Jetzt die Frage ob es diesen Quark auch beim YRV gibt.
Ansonsten gilt nämlich zul. Gesamtgewicht (YRV 1400 kg) + zul. Anhängelast (1000 kg) = 2400 kg. In D gilt außerdem das die Achsen gewogen werden im angekoppelten Zustand. Um das voll auszureizen (bei 50 kg Stützlast) muss der Anhänger 1050 kg eingetragenes Gesamtgewicht haben (dabei muss die Achse des Anhänger aber auch die 1050 kg alleine tragen). Die Stützlast von 50 kg liegt aber praktisch im Kofferraum muss also bei den 1400 kg berücksichtigt werden. Abgekoppelt darf der YRV dann nur 1350 wiegen und der Hänger 1050 mit 50 kg Stützlast.
Bei den Füherschein geschichten wird es besonders interessant wenn man nur B hat, aber auch dann darf Hänger fahren, dabei gilt allerdings das der Anhänger nicht mehr wiegen darf als das Leergewicht des Pkw Gesamt darf es nicht über 3,5 t gehen (zul. Gesamtgewicht). Die Herstller geben als Leergewicht allerdings immer nur das Gewicht bei Serienausstattung an. Baut man sich z.B. noch eine AHK an kann man sich das neue (schwerere LG) eintragen lassen.
Jan