Das problem is ja meine Eintragungen liegen § 21 vor das heißt es muss unverzüglich eingetragen werden. Das wollte ich ja auch machen aber die nettten Kollegen von Kontrolle eins fingen an das es nach neuen EU recht so ist das man nur noch die Orginale mitführen muss deswegen hab ich die nicht eintragen lassen aber das haben die andernen Lemminge anders gesehen und das versteh ich nicht jeder sagt etwas anderes häääääää.weiß jemand etwas über diese neue EU recht ???????????
mfg henry
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