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Alt 16.05.2009, 13:12   #19
bluedog
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Würd ich nicht sagen. Das Risiko bei einer Rechtsschutzversicherung hat eigentlich sehr wenig mit der Fahrzeugart oder dem Fahrzeugzustand zu tun. Zu einem Prozess kommt es oder kommt es nicht, und wenn es zu einem Prozess kommt, dann ist die Deckung nach oben jeweils begrenzt. Meist ist eine Deckung von 250'000CHF pro versichert, und ich nehme an, dass ähnlich wie bei der Haftpflicht spätestens nach dem 3. Versicherungsfall gekündigt wird. Das Risiko ist da also recht gut kalkulierbar. Ausserdem: Ich glaube kaum, dass der ADAC selber im Versicherungsgeschäft drin steckt. Die werden die Policen irgendwo ihrerseits einkaufen. Ist dann mehr eine Vermittlung. (Jedenfalls macht das der TCS so, und viele Autohersteller bzw. Importeure, die eigene Versicherungen anbieten, machen das auch so.

Trotzdem kann man sich fragen, ob es schlau ist, denn eine Rechtsschutzversicherung kann man eigentlich überall einkaufen, wos Versicherungen gibt. Die Interessantere Frage dürfte in dem Zusammenhang aber die nach dem Kleingedruckten sein: Wann greift die Versicherung? Wann nicht? Gibt es Deckungslücken? Was ist, wenn man mehr als eine Rechtsschutzversicherung hat? Erhöht sich dann einfach die Deckung entsprechend, oder...?
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

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Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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