Das mit dem verkleiden des Unterbodens, ist das eintragungspflichtig?
Spachtelarbeiten in Maßen sind erlaubt und nicht eintragungspflichtig. Gilt das auch fürs Autos? Zumal die Verkleidung des Unterbodens ja eine zusätzliche Verkleidung ist, welche keine ABE, etc. besitzt. Oder gelten da Sonderregeln?
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