Zitat:
Zitat von Didi
zu 2. Wird kein Verkäufer zurücknehmen, wenn das Problem erst nach ein paar Wochen auftritt.
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Aber Hallo, mal bischen Selbstbewußtsein zeigen :
Ein Jahr gesetzliche Gewährleistung und die ersten 6 Monate Beweislastumkehr .
Innerhalb dieser Zeit (zumindest in den ersten 6 Monaten!) hat ein Händler ALLES zu tauschen oder zu reparieren, egal ob gebraucht oder nicht. Egal ob ne neue Kaffemaschine für 29,- Euro, eine Zündspule unbekannten Alters für 22,- Euro oder ein Gebrauchtwagen für 900,- mit Motorschaden nach 3 Wochen !
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, kurz nach dieser Gesetzesnovellierung, anno 2000/2001 oder so, da wollte uns ein Händler die GESETZLICHE Gewährleistung auf ein Crossmotorrad meines Sohnes verweigern, mit der Behauptung "Sportgerät, null Gewährleistung" .
EIN netter Brief von meinem RA und der Händler war ganz geschmeidig
Aber auf diesen Bluff sind noch jahrelang die Leute reingefallen - 9 von 10 Kunden haben den Schnacks von den Händlern geglaubt . Tlw. auch heute noch ....
Es gibt immer wieder Fälle bei Gebrauchtwagen, "800,- EUro Klasse", wenn da der Motor nach 3 Wochen abkackt dann winden sich die Händler, und ganz fies, verweisen auf die CarGarantie.
Fiese Nummer, der Kunde glaubt das , kontaktiert die CG und sieht natürlich bei einem KM-Stand von 160TKM null Kohle von der CG . Daß er ALLES
vom Händler einklagen kann, das weiß kaum ein Kunde .
Des weiteren IMMER zwischen Garantie und Gewährleistung differenzieren .
Heiko
PS: Dein 2002er läuft zwar schon auf WinXp, aber noch ohne SP1 . Das wird es sein