Zitat:
sieht die Versicherung das als Totalschaden, also wird sie keine Reparatur zahlen, sondern nur den Zeitwert
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ok, dass hab ich nicht bedacht...
soweit ich mich da noch richtig erinnern kann, gibt es ein Gerichtsurteil, dass besagt, eine Rep. eines Unfallwagens, selbst eines Totalschadens, kann bis zu 30 Prozent über dem Marktwert des Fahrzeuges durchgeführt werden. Das bedeutet, wenn der Wagen 5000.- Euro Wert ist, kann die Rep. bis zu 6500 Euro kosten.... frag mich jetzt aber nicht, wo das Urteil zu finden ist...
Auf jeden Fall würde ich mir den Betrag, um die Schäden bei einer Dai-Werkstatt reparieren zu lassen, von einem Gutachter ausrechnen lassen.