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Alt 14.07.2009, 12:38   #17
urlauber51
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Zitat von Reisschüsselfahrer Beitrag anzeigen
Die zusatz Scheinwerfer können durchaus zulässig sein, es sind 2 zusätzliche Ablendlichter (Nebelscheinwerfer) und 2 zusätzliche Fernlichter erlaubt, zumindest hab ich das mal so gelesen.
Die 130W Glühlampen sind sicherlich nicht erlaubt.
Das stimmt, was du sagst, aber Dick hat ja gesagt, dass die unteren Zusatzscheinwerfer auch Fernlicht darstellen sollen, damit wird die Sache unzulässig, weil er 4 zusätzliche Fernlichter hat.
Wären die unteren Scheinwerfer Nebelscheinwerfer und in den Oberen 55W Birnen drin, würde das schon in Ordnung gehen.


Gruß Martin
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