Zitat:
Zitat von Reisschüsselfahrer
Die zusatz Scheinwerfer können durchaus zulässig sein, es sind 2 zusätzliche Ablendlichter (Nebelscheinwerfer) und 2 zusätzliche Fernlichter erlaubt, zumindest hab ich das mal so gelesen.
Die 130W Glühlampen sind sicherlich nicht erlaubt.
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Das stimmt, was du sagst, aber Dick hat ja gesagt, dass die unteren Zusatzscheinwerfer auch Fernlicht darstellen sollen, damit wird die Sache unzulässig, weil er 4 zusätzliche Fernlichter hat.
Wären die unteren Scheinwerfer Nebelscheinwerfer und in den Oberen 55W Birnen drin, würde das schon in Ordnung gehen.
Gruß Martin