prinzipiell leben wir in einem rechtsstaat...
wenn jemand mit DEINEM auto glaubt so umgehen zu müssen, dann kann er sich auf etwas gefasst machen.
der tüv hat auch eine sorgfalts sowie haftpflicht...
es geht hier doch noch immer um zerstörungsfreie prüfung.
wenn er etwas kaputt macht durch unsachgemässe behandlung, muß es von ihm bezahlt werden...
eine probefahrt ist ja wohl obligatorisch bei einer überprüfung, aber ich denke du solltest dich zu dem prüfer ins auto setzen, damit er kein problem machen kann...
wenn er schroff mit der kiste umgeht, bittest du ihn einfach anzuhalten und lässt ihn dann zu fuß nach hause gehn...so einfach geht das. du bist dann bei der anstalt eh schneller und beeinspruchst den prüfer... die möglichkeit hast du.
natürlich nur wenn an der kiste alles original ist...
den kat kannst ausborgen wenns soweit ist...
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