@ Yidaki
Also, soweit ich das aus dem beigefügten TÜV-Gutachten (habs grad leider nicht zur Hand) herauslesen konnte, ist der negative Einfluss auf die Ausleuchtung zu vernachlässigen (liegt praktisch bei null). Mit dem Gutachten kannst Du Dir die Blenden ja völlig legal eintragen lassen.
Wenn dem nicht so wäre, gäb´s ja bestimmt kein TÜV-Gutachten für die Dinger. Ich glaube, das beantwortet Deine Frage

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