Dämmmatten - bauliche Veränderung?
Da der Materia eine Dachlast von 50kg zulässt, sollten 10kg schwere Dämmmatten im Fahrzeuginneren unterm Dach (also ohne Windwiderstand oder Sonstigem!) unbedenklich sein! Die einzige Frage wäre wie es da im Unfallfall versicherungstechnisch aussieht. Kann einem da ein Strick draus gedreht werden??? Fällt sowas wirklich unter eine bauliche Veränderung des Fahrzeugs??? Wer weiß da bescheid??
Geändert von parnau (12.08.2009 um 22:48 Uhr)
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