Zitat:
Zitat von goofy783
Fest steht schon mal, dass dies ein Mangel am Fahrzeug ist, der vom Händler nachgebessert werden muß. Sollte sich nun wirklich herausstellen, dass dieser Mangel immer wieder auftritt, dann wäre nach dreimaligem fehlgeschlagen Nachbesserungsversuch die Wandlung rechtlich möglich, dass heißt, ich hätte ein Recht das Fahrzeug zurück zu geben.
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Diese Art der Fahrzeugrückgabe ist langwierig und kostet dich ausserdem noch Geld. Denn die von dir gefahrenen Kilometer werden vom Kaufpreis abgezogen. Habe ich zwar jetzt den Abzugssatz im Kopf, aber so grob gerechnet werden da so ca. 2.500 € zum Abzug kommen bei 20 cent/KM. Aber ich glaube, dass der Satz höher liegt.
Also eine Wandlung ist immer eine zweiseitige Sache, die wohl überlegt sein sollte.
Greetings
Materianus