Ich habe das jetzt einmal rausgesucht:
http://www1.adac.de/Verkehr/sicher_u...er/default.asp
Mit Hochfahrautomatik: Einklemmschutz ist Pflicht
Ohne Automatik: Keine Pflicht, sofern die Zündung an sein muss oder der Schalter gehalten werden muss
Im Endeffekt hat nicht der Wagen deine Frau eingeklemmt, sondern du. Wenn du ihr die Hand in der Tür einklemmst, ist das nichts anderes... Gefährlich ja... aber rein rechtlich völlig in Ordnung...
PS:
Es gibt auch Schalter, die nur dann einen Einklemmschutz haben, wenn die Scheibe automatisch hoch fährt. Eigentlich logisch:
Ist irgendwo Frost oder Dreck in der Scheibe und sie bleibt stehen, dann kann ich sie durch Gedrückthalten weiter hoch fahren.