ich versteh nicht so ganz, wieso das auto durch diese zusätzlichen scheinwerfer (die ja anscheinend nur der optik dienen) überhaupt seine allgemeine betriebserlaubnis verliert...? irgendwie muß der gesetzgeber das doch begründen...
kann man sich dafür nicht vom tüv ein gutachten machen lassen, das bestätigt, dass man dadurch nicht seine eigene sicherheit oder die sicherheit anderer gefährdet und dann ists ok?
sorry falls das jetzt naive fragen sind. hab halt noch keine tuningerfahrungen.
die angel eyes find ich übrigens auch sehr gelungen.