Hallo Thomas,
da das ein Haftpflichtschaden ist, muss die gegnerische Versicherung dafür sorgen, dass du keinen finanziellen Nachteil hast. Wenn dir der Gutachter also einen Wert (vor dem Unfall) von 2000 € bescheinigt, dann muss die die Versicherung auch ein Auto zeigen können, das du für diese 2000 € kaufen könntest. (habe ich jetzt mit Absicht niedrig angesetzt). Ein Blick bei mobile.de zeigt, dass die erst bei 2500 € anfangen. Wenn es kein Auto für die 2000 € gibt, dann ist der ermittelte Wert falsch und die Versicherung muss nachbessern.
Soweit erstmal die Theorie.
Natürlich wirst du eigene Arbeitsstunden - wie zB die Beseitigung von Vibrationen durch Dämmmatten etc. - nicht angerechnet bekommen und an kaum einem anderen Auto finden. Das ist halt so.
Aber ein gepflegtes Scheckheft steigert den Wert, Unfallfreiheit und Abwesenheit von Kratzern und Schrammen ebenso.
PS: Bei meinem Unfall

wollte ich zwar erst die Warnblinkanlage anschalten (ich weiß zwar bis heute nicht warum - schließlich stand ich mehr oder weniger im Wald), aber erst nachdem ich den Warnblinkschalter nicht gefunden habe (weil er schlichtweg nicht mehr da war, und es dunkel war, sodass ich das noch nicht mal sehen konnte) und ich so ausgestiegen bin, sah ich, dass die ja schon blinkten. Da erinnerte ich mich auch spontan an das ISC-System - ich habs nämlich gelesen
Bis denne
Daniel