Bei dem von dir geschlossenen rechtsverbindlichen Kaufvertrag kommst du nur raus, wenn du dem Händler als Vertragspartner eine angemessene Frist setzt, bis wann der Kaufgegenstand auslieferungsbereit sein muss und der Händler diese Frist nicht einhält. Das solltest, nein musst du aber in jedem Fall schriftlich machen, damit du einen Nachweis hast. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du ohne finanzielle Schäden vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn du jetzt sofort vom Kaufvertrag zurücktreten willst, könnte der Händler Schadenersatz geltend machen. Das wären z.B. die Prüfgebühren für den TÜV, entgangener Gewinn und evtl. andere Aufwendungen. Ich denke, solche Dinge sind im Kaufvertrag im Kleingedruckten aufgeführt.
Um dich ein wenig positiver zu stimmen möchte ich dir wegen des scharfen TÜV - Prüfers sogar gratulieren. So werden doch auch Kleinschäden auf Kosten des Verkäufers behoben, die sonst doch gar nicht behoben werden würden. Also bekommst du doch ein besseres Auto, als bei einem laschen Prüfer. Klar dauert das dann ein wenig länger, da der Verkäufer auf die oberflächlilche Prüfung vertraut hat und das Fahrzeug entsprechend schlecht vorbereitet hat.
Damit das alles ein gutes Ende findet, solltest du wie anfangs bemerkt, eine schriftliche Frist setzen, damit der Verkäufer "in die Hufe" kommt und falls er dazu zu dusselig ist, hast du den Grund vom Vertrag zurückzutreten, weil er nicht fristgerecht liefern kann.
Ich hoffe, deine Stimmung ist jetzt wieder ein bisschen besser und wenn du weitere Fragen hast, dann stell sie einfach