Zitat:
Zitat von uwemo
Bleibt denn bei einer Inspektion durch atu auch die Garantie erhalten ?
gruss
uwe
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Wenn ATU die Wartung genau nach Daihatsu-Wartungsplan durchführt, dann ja.
Zitat:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Re...#atcm:8-164743
Auch Wartungs- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen dürfen hier ohne Verlust von Garantie oder Gewährleistung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführt. Man muss aber damit rechnen, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in freien Werkstätten war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.
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Bei Unfallinstandsetzung habe ich neulich jedoch etwas anderes gelesen und bei Leasingfahrzeugen ist das auch eine andere Sache, die Quelle habe ich jetzt jedoch nicht...
Wie das bei Daihatsu mit Kulanz ist... ist eher so ein Würfel Prinzip, zumindest kommt es mir so vor. Dem einen wird alles bezahlt, dem anderen gar nichts... 1,2,3,4,5 bekommt die Niete, nur die 6 gewinnt.
In Zeiten geringer Absatzzahlen und vermehrter Garantieansprüche, wie im Moment, würde ich nicht auf Kulanz zählen. Ist aber nur meine Meinung, meine Erfahrung...