Stimmt, gesetzliche Gewährleistung ist 2 Jahre und die 3 Jahre Garantie sind freiwillig.
ABER: die Garantie ist trotzdem bindend für den Hersteller. Er hat sich freiwillig verpflichtet. Und an diese Verpflichtung muss er sich halten. Steht denn irgendwo in den Garantiebedingungen, dass Batterien ausgeschlossen sind?
Anders sieht es bei Kulanz aus. Dort kann der Hersteller im Einzelfall entscheiden, ob er kulant ist oder eben nicht.
Bis denne
Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
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