Das Problem sind eben die nicht vorhandenen Nummern auf dem Gehäuse. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich wäre, daß man 1. kontrolliert wird und dabei noch 2. die Rückleuchten näher in Augenschein genommen werden: Was wenn doch? Und dann ist da keine Nummer drauf.
Und wie gesagt: Wenn im Falle eines z.B. Auffahrunfalls der Gegner sagt, du hättest Abends kein Licht angehabt (und wenn er auch nur lügt um aus der Affäre zu kommen weil er Schuld ist), und Du sagst, Dein Licht war an, dann gucken die schon mal nach, ob beide Birnen kaputt sind. Und was wenn die dann feststellen, daß die Leuchten nicht zugelassen sind?
Ist halt ein Restrisiko.
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Es grüßt Euch
Sven
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