Schönes Weihnachtsgeschenk
So lang ist es her aber es hat was geholfen kurz vor Weihnachten ist dann mein Geschenk gekommen ich denke das wird hier einige Interressieren.
Mir würde vorgeworfen ein unvorschriftsmäßig gebautes Fahrzeug in Betrieb genommen zu haben , wodurch die Verkehrsicherheit wesentlich beeinträchtigt gewesen sei.
Entsprechend laufender Nr. 214.2 beträgt der Regelsatz bei Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von LKW und Omnibussen ....... wenn die Verkehrsicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtung, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindungen von Fahrzeugen.
Und das war dann das Urteil
Gemäß §§ 22, 21 StVZO besteht die Verpflichtung, unverzüglich die baulichen Veränderungen in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Eine Zuwiederhandlung gegen § 22 StVZO ist jedoch nicht als Ordnungswidrigkeit bußgeldbeschwert (vgl.Hentschel, Straßenverkehrsrecht, zu § 22 StVZO, Rd,-Nr.5 )
Also noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen das wären 3 Punkte und 130 € Bußgeld geworden.
Naja man darf sich eben nicht alles gefallen lassen.
Daraus habe ich aber gelernt immer brav alles sofort Eintragen zu lassen da habe ich die ganze Rennerei nicht mehr.
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