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Alt 13.02.2010, 17:57   #27
toal
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Ort: Offenburg
Beiträge: 424
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Ganz ehrlich, ein Händler der unter Zeugen sagt "Garantie 1 Jahr sicher" ist doof. Grund:
- somit sind keine Garantiebeschränkungen möglich
- Garantievertrag ist wie jeder Vertrag nicht an irgendeine Schriftform gebunden. D.h. auch ein mündlicher Vertrag (wäre hier der Fall) ist ein Vertrag und hat rechtskraft. Unter Zeugen ist der Beweis eindeutig, kenn kein Gegenteiliges Urteil. Würde aber sicherheitshalber bei KV noch nen Nachbar oder Freund als "Fahrdienst" getarnt mitnehmen.

Aber das Getriebe, Sitze usw. ist komisch. Frag doch mal was mit den alten ist.
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