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Alt 15.02.2010, 07:47   #54
Dieselpapst
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Zitat von 63tom Beitrag anzeigen
Also Fakt ist, ich werde peinlichest genau für meine Schwiegermutter darauf achten, dass weder auf ein Gewährleistungsanspruch als "Gewerblicher-Kauf" verzichtet wird, noch dass Bezeichnungen wie eindeutig Bastlerfahrzeug, Teileträger, als Schrott, o.ä. schriftlich fixiert werden,
Jo, richtig ! Ansonsten braucht ihr nicht auf einer Gewährleistungsvereinbarung zu bestehen - sie besteht Kraft Gesetz !
Er kann sie lediglich REDUZIEREN, auf ein Jahr .

Verkauft er also per Vertrag ganz normal den Gebrauchtwagen an deine SM, ohne 1 Jahr Gewährleistung (Reduzierung) , dann hat sie automatisch 2 Jahre .

Allerdings kann man real nur was in den ersten 6 Monaten erreichen, in denen die Beweislastumkehr Bestand hat !

Mit den restlichen 6-18 Monaten kann man sich in der Regel den Hintern abwischen . ( Hier wird der Unterschied zur Garantie deutlich !)

Daher vor Ablauf der 6 Monate ALLES was auch nur möglicherweise Geräusche machen könnte oder kaputt erscheint, schriftlich oder unter Zeugen (wasserdicht nachprüfbar) reklamieren .

( In dem Fall, sollte Kausalität vorliegen, muss der Händler auch ohne Murren noch nach den ersten 6 Monaten spuren)

Später, ab dem 7. Monat, wird die Beweislage in der Regel problematisch .


Heiko
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März 2011: 99er L701 Bifuel verkauft . 2008er Smart gekauft und auf Flexfueler (E85) umgerüstet

Focus CC 2.0 Titanium mit Prins-LPG Anlage - Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube .


Remember the times when sex was safe and fuel cheap !

Geändert von Dieselpapst (15.02.2010 um 07:52 Uhr)
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