Thema: Tagfahrlicht
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Alt 20.02.2010, 12:57   #20
Cuore 88
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Cool

Das ist egal von welcher Marke die sind.

Das sind die gesetzlichen Vorschriften die Hella da rein geschrieben hat.
Also gelten die auch für deine Leuchten.

Da stehen § mit dabei und wenn bei dir das bloß mit dem 25 cm steht bezweifel ich das du die auch als Positionslicht fahren darfst weil da müssten eigentlich auch noch die Regelungen vom POI stehen wie bei Hella ist bloß das bsp. weil dort alle Gesetzlichen Reglungen drinne stehen.

Es gibt viel Anbieter wo man die als Positionslichter schalten kann aber das nicht zulässig ist weil das Prüfzeichen fehlt.

Hier noch mal was schon eine Seite vorher gepostet wurde bitte durch lesen.

Kombination mit Positionslicht

Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:

A RL (E1) 12345

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.


So ich hoffe damit ist alles geklärt und glaub mir das ist so hab mich damit auch schon etwas länger beschäftig weil ich auch eine auf denn Deckel gekriegt habe von der Rennleitung.

Ich habe die Erfahrung das der TÜV ( Dekra) wo die neu raus gekommen sind auch nicht so viel Ahnung hatte wo ich die gefragt hatte. Aber mittlerweile wissen die das. Also wenn deine diese Prüfzeichen mit drauf haben dann kannst du die als POI fahren ansonsten nur als Tagfahrlicht auch wenn die diese Steuergerät haben.
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