Zitat:
Und wenn die Dame auch noch zugibt, dass sie Zahnschmerzen hatte, war sie dann eigentlich fahrtauglich, die Frage muss sie sich stellen lassen.
Hoffe sie hat das vor Zeugen getan.
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Besser nicht,- sowas kann die Schadensregulation nämlich absolut nachteilig beeinflussen!
Stell dir echt mal vor die Versicherung will diesen Sachverhalt geklärt haben,- dann wartet diese auch solange mit der Schadensregulation bis die Fahrtauglichkeit der Dame wirklich geklärt ist. Mit Gerichtsverhandlung, Gutachten, etc dauert sowas recht lang. Die alte Dame geht dann in Revision, etc... Und Ohmann würde dann 1-2 Jahre und länger keine Kohle sehen...