da müßte jetzt eigentlich auf dem Ausdruck des elektronischen Wartungsnachweises der (sinngemäße) Satz stehen: Wegen überzogenem Warztungsintervall kann es bei Gewährleistungsansprüchen zu Schwierigkeiten kommen, aber das steht auch bei 45 (!!!!!) überzogenen Kilometern drauf, da würde ich es aber erst mal drauf ankommen lassen.
Meines Erinnerns spricht sogar die einschlägige Rechtsprechung von Toleranzen um bis zu 15% plus, da es der Hersteller dem Kunden nicht abverlangen kann, auf den Schlag bei xxxx Kilometern in der Werkstatt zu stehen!
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Curt
Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!
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